Schwerpunkte

Behandlungsschwerpunkte in der Einzeltherapie sind:

Depression
Trauer und Tod
Persönlichkeitsstörungen
Verhaltenssüchte:
Abhängigkeit von Computerkonsum, Spiel und Medien, Kaufen, Arbeit, Sport, Essen, Binge-Eating, Sex und Pornographie

Die Einzeltherapie richtet sich an Selbstzahler und an Privatversicherte, deren Krankenversicherung die Leistungen übernimmt.

In Ihrer Steuererklärung können die Kosten für die therapeutischen Sitzungen als außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) geltend gemacht werden.

Die therapeutischen Sitzungen sind von der Umsatzsteuer befreit gem. § 4 Nr. 14 UStG